Photovoltaik Förderung
Die Installation und der Betrieb von Solaranlagen werden von Bund und Ländern auf mehrere Arten vielfältig gefördert. Dabei gibt es für Solarstrom und Solarwärme unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten. Wir schaffen den Überblich von Investitionszuschuss über zinsgünstige Kredite bis hin zur Einspeisevergütung bei der Stromproduktion.
Solaranlage ist ein Überbegriff für eine technische Anlage, die Sonnenenergie in eine andere Energieform z.B. Strom oder Wärme umwandelt. Mit einer thermischen Solaranlage (Solarthermie), wird also Sonnenenergie in Wärmeenergie gewandelt, die dann wiederum zur Heizungsunterstützung oder auch nur zur Warmwasseraufbereitung genutzt werden kann.
Möchte man mit der Sonne Strom produzieren, so kommt die Photovoltaikanlage zum Einsatz. Für beide Formen gibt es staatliche Förderprogramme. Auch die Länder fördern in unterschiedlichen Programmen Solaranlagen.
Förderung Solarthermie
Durch das Klimapaket 2020 haben sich die Förderungen für thermische Solaranlagen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA) grundlegend geändert. Das BAFA Bezuschusst nun prozentual die Sanierung und Errichtung einer Solarthermieanlage, die Warmwasser- oder Heizungsunterstützend ist.
Besonders wenn fossile Energieträger gegen eine Solarthermieanlage in Kombination mit einer Wärmepumpe ausgetauscht werden, sind die Förderungen enorm. Diese Kombination wird mit 35% – beim Wechsel von Öl, sogar mit 45 % gefördert, eine Kombination aus einer Gashybridheizung mit Solarthermie immerhin mit 30% – beim Austausch der Ölheizung gegen eine Gashybridheizung mit Solarthermie werden 40% gefördert. Das gilt besonders für Neubauten aber auch für bestehende Gebäude dessen Heizung älter als 2 Jahre ist.
Förderung für Photovoltaikanlagen
Um die geeignete Förderung für Photovoltaik zu finden, sind folgende Punkte wichtig:
- Wird eine bestehende PV Anlage erweitert oder soll eine neue installiert werden? Wird eine bestehende Anlage erweitert, so wird die Einspeisevergütung auf den aktuellen Tarif angeglichen.
- Wird die Anlage privat genutzt? Eine private Photovoltaikanlage hat eine Leistung bis maximal 10 kWp
- Welche Art/Anlagentyp wird installiert? Anlagen, die nicht ins öffentliche Netz einspeisen können, so genannte Inselanlagen, sind bei vielen Förderprogrammen ausgeschlossen.
Wir unterscheiden zwei Bereiche in der Photovoltaikförderung:
- Förderung durch die Einspeisevergütung nach EEG, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
- Förderung der Investition
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird durch das EEG geregelt. Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage, die auch Strom in das öffentliche Netz einspeist, bekommt die Einspeisevergütung als festen Vergütungssatz. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Zeitpunkt an dem die PV Anlage in Betrieb genommen wird und wird auf 20 Jahre festgelegt. Seit 2013 wird dieser Betrag leider konstant weniger geworden. Lag er 2013 noch bei 17,02 cent/kWh, liegt er im Juni 2020 nur noch bei 9,17 cent/kWh. Für Anlagen, die 10 KWp oder mehr haben, ist er noch geringer.
Aus der geringen Einspeisevergütung wird deutlich, dass der größte Gewinn der selbst genutzte Strom ist. Bei aktuellen Strompreisen von um die 30 cent/kWh ist dieser bis zu dreimal so teuer wie der selbst produzierte Strom.
Förderung der Investition
KFW Kredit für die Investition einer PV-Anlage
Das bundesweite und wohl wichtigste Programm zur Förderung einer Photovoltaikanlage liegt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau – KFW. Damit die Förderung über die KFW möglich ist, muss die Anlage die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen, also auch Strom in das öffentliche Netz einspeisen können.
Auch darf das Gebäude, auf dem die Photovoltaikanlage errichtet werden soll, nicht ausschließlich dem Zweck der Stromerzeugung dienen.
Neben dem Anlagenkauf werden auch die Installationskosten und die Erweiterung von bestehenden Anlagen über das KFW Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ gefördert. Der Förderkredit gilt somit für Neu- und Bestandsanlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen.
Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard:
Der Förderkredit für Strom und Wärme
- Ab 1,03 % effektivem Jahreszins
- Bis zu 100 % der Nettoinvestition, max. 50 Mio. Euro Kreditbetrag
- Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
- Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
- Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Photovoltaik Förderung der Bundesländer
Auch einige Bundesländer haben besondere Förderprogramme für Photovoltaikanlagen. Diese unterscheiden sich in Zuschüsse Anschaffungshilfen, Übernahme von Erstberatungskosten und zinsverbilligte Darlehen. Seit einiger Zeit liegt der Schwerpunkt der Photovoltaik Förderung der Länder auf der Förderung der Energiespeicher und Ladesäulen für die Elektromobilität.
Speicherförderung Freistaat Sachsen
Über die Sächsische Aufbaubank SAB gibt es das Förderprogram für Stromspeicher und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Förderung hat das Ziel, innovative Energietechniken im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereich einzuführen.
Wer wird gefördert: | Eigentümer, Pächter, Mieter in Sachsen, Privathaushalte, Firmen |
Was wird gefördert: | Stromspeicher, Nachrüstungen zusätzlicher Speicherkapazität zu bereits existierenden Stromspeichern, Ladestationen für Elektrofahrzeuge |
Förderhöhe: | Maximal 40.000 € 1000 € (Sockelbetrag) + 200 € je kWh nutzbarer Kapazität, 400 € pro AC Ladepunkt für E-Fahrzeug 1500 € pro DC Ladepunkt für E-Fahrzeug |
Art der Förderung: | Investitionszuschuss, muss nicht zurück gezahlt werden |
Bedingungen: | Keine Finanzierung über andere Förderprogrammen (z.B. KfW), Einspeisebegrenzung von 50% am Netzeinspeisepunkt, Speicherkapazität min. 2 kWh, Ladestation (AC) E-Fahrzeug min. 4 kW Leistung, Ladestation (DC) E-Fahrzeug min. 10kW Leistung |
Fristende für Förderanträge: | Aktuell kein Fristende |
Speicherförderung Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert durch einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent – maximal jedoch 5.000 Euro. Die Förderung ist für den Bau einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage, deren Leistung mindestens verdoppelt wird. Zusätzlich wird die Installation eines Ladepunktes für die Elektromobilität unterstützt.
Wer wird gefördert: | Natürliche Personen, Unternehmen und Mieterstromprojekte |
Was wird gefördert: | Kauf und Montage eines Stromspeichers für Photovoltaikanlagen kleiner 30 kWp. Mieterstrommodelle werden bis 100 kWp gefördert. |
Förderhöhe: | Maximal 5.000 Euro je Vorhaben Bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben Mit bis zu 1000 Euro zusätzlich kann die Installation eines Ladepunktes (Ladeleistung mindestens 3,7 Kilowatt) für Elektrofahrzeuge gefördert werden. |
Art der Förderung: | Investitionszuschuss, muss nicht zurück gezahlt werden |
Bedingungen: | Mind. 10 Jahre Zeitwertersatzgarantie für Batterien, 5 Jahre Zweckbindung, Eigenverbrauchsanteil des Jahresverbrauchs (Autarkiegrad): mindestens 50 %, Verhältnis von Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität: mindestens 1,2 kWp je 1 kWh |
Fristende für Förderanträge: | Stichtage für die Antragstellung sind jeweils der 31.3. des Jahres, derzeit bis 2021 Ist das maximale Antragsvolumen überschritten, wird anhand der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anträge entschieden. |
Speicherförderung Schleswig-Holstein
Im Juni 2020 wurde ein Klimaschutz-Förderprogramm für Privatpersonen aufgelegt. 1,6 Milliarden Euro sollen als Fördersumme über drei Jahre verteilt nachhaltige Investitionen unterstützen. Das Förderprogramm sieht vor, dass bis zu 50 Prozent – im Einzelfall sogar 75 Prozent – der Kosten für den Kauf eines Stromspeichers bzw. einer Wallbox bezuschusst werden.
Wer wird gefördert: | Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein Im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Förderung darf keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden. |
Was wird gefördert: | Stromspeicher oder Wallbox |
Förderhöhe: | 800 € sowie zusätzlich 200 € für die Installation (maximal 50%) eines Stromspeichers mit einer Kapazität von mind. 3 kWh der Förderbetrag erhöht sich auf 1.200 €, (maximal 75%), wenn eine PV Anlage parallel mit neuerrichtet wird 400 € gibt es für eine Wallbox mit einer Ladeleistung von 11 – 22 kW + zusätzliche 400 € für die Installation und den Anschluss (maximal 50%) Der Förderbetrag erhöht sich auf 600 Euro (maximal 75%), wenn eine PV Anlage von 5 kWp parallel neu errichtet wird. |
Art der Förderung: | Auszahlung |
Bedingungen: | Bevor der Fördergeldantrag gestellt wird, müssen Speicher oder Wallbox bereits gekauft sein. |
Fristende für Förderanträge: | Es gibt eine konkrete Gesamtsumme Der Kauf muss zwischen 01.01.2020 und 31.12.2022 sein. Das Programm ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. |
Speicherförderung Rheinland-Pfalz
Insgesamt hat das Landesumweltministerium fünf Millionen Euro für die Speicherförderung frei gegeben. Damit hat Rheinland-Pfalz sein eigenes „Solar-Speicher-Programm“ aufgelegt. Das Land will mit dem Förderprogramm Privathaushalte, Schulen und kommunale Liegenschaften unterstützen, Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeichern zu installieren. Das Programm ist Teil des Landesvorhabens, langfristig rund ein Viertel der Stromerzeugung mit Photovoltaik zu decken. Das Nachrüsten bestehender Photovoltaikanlagen wird leider nicht gefördert.
Wer wird gefördert: | Privathaushalten, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen |
Was wird gefördert: | Stromspeicher, wenn gleichzeitig eine neue Photovoltaik-Anlage errichtet wird Achtung: Privathaushalte und größere Gemeindespeicher werden unterschieden |
Förderhöhe: | 100 Euro/kWh Max. 1.000 € pro Installation für Privatspeicher Max. 10.000 € pro Installation für Gemeindespeicher |
Art der Förderung: | Investitionszuschuss, muss nicht zurück gezahlt werden |
Bedingungen: | Privathaushalte: min. 5 kWh Speicher, Neubau von min. 5 kWp Photovoltaikanlage, Einspeisebegrenzung von 50 % am Netzeinspeisepunkt Gemeinden: min. 10 kWh Speicher, Neubau von min. 10 kWp Photovoltaikanlage, Einspeisebegrenzung von 60 % am Netzeinspeisepunkt Allgemein: Zeitwertersatzgarantie auf die Batterien von 10 Jahren, 50% Eigenverbrauch |
Fristende für Förderanträge: | auf 5 Millionen Euro begrenzt |
Speicherförderung in Berlin
Über die IBB Business Team GmbH, eine 100%ige Tochter der Investitionsbank Berlin kann die Förderung „EnergiespeicherPLUS“ beantragt werden. Die Antragstellung ist seit 01. Januar 2020 möglich.
Achtung: Der Antrag auf Förderung muss gestellt und der Zuwendungsbescheid muss vorliegen, bevor der Auftrag auf Erwerb und Installation erteilt wird!
Wer wird gefördert: | Privatpersonen, freiberuflich Tätige, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften |
Was wird gefördert: | Stromspeicher, wenn gleichzeitig eine neue PV-Anlage errichtet wird |
Förderhöhe: | 300 €/kWh, maximal 15.000 € pro Vorhaben Bonus: 300 € für Speicher mit Erzeugungs- oder Verbrauchsprognose |
Art der Förderung: | Investitionszuschuss, muss nicht zurück gezahlt werden |
Bedingungen: | Verhältnis von Leistung der Photovoltaik-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp zu 1,0 kWh sein Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren auf die Batterie Einspeisebegrenzung von 50 % am Netzeinspeisepunkt |
Fristende für Förderanträge: | 31. Dezember 2021 |
Bayern
Das 10.000 Häuser-Programmes unterstützt in Bayern die „netzdienliche Photovoltaik“. Dieses ist zum 1. August 2019 um das „PV-Speicher-Programm“ neu erweitert worden. Nun werden auch die Installation eines neuen Batteriespeichers in Kombination mit der Neu- oder Ergänzungsinstallation einer PV-Anlage gefördert. Einen weiteren Zuschuss in Höhe von 200 Euro gibt es für die Neuinstallation einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge.
Wer wird gefördert: | Eigentümer eines betreffenden Ein- oder Zweifamilienhauses (natürliche Personen) sind und dieses als Erstwohnsitz in Bayern bewohnen |
Was wird gefördert: | Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage, Ladestation für Elektrofahrzeuge |
Förderhöhe: | 500 € Basiszuschuss für 3,0 kWh Speicherkapazität + 100 € pro zusätzlicher voller 1,0 kWh bis insgesamt 30,0 kWh |
Art der Förderung: | Auszahlung |
Bedingungen: | Mindestkapazität 3kWh Förderung der Speicherkapazität [kWh] erfolgt im Verhältnis 1:1 zur Leistung der PV-Anlage [kWp], maximale förderfähige Speichergröße 30kWh bei 30kWp Intelligentes Energiemanagement mit Kommunikations-Schnittstelle für zukünftige Smart-Meter-Gateway Lösungen |
Fristende für Förderanträge: | Aktuell kein Fristende |
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen werden Batteriespeicher im Zusammenhang mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage gefördert.
Wer wird gefördert: | Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmen mit Sitz in NRW |
Was wird gefördert: | Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage. Für jede Photovoltaikanlage und für jeden Standort ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein Batteriespeichersystem beschränkt. Die Kapazität des Batteriespeichers in Kilowattstunden darf maximal doppelt so groß sein wie die installierte Leistung der neu errichteten Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak. |
Förderhöhe: | 200 € pro kWh Speicherkapazität |
Art der Förderung: | Vorhabenbezogene, nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung |
Bedingungen: | Das Verhältnis der Leistung der Photovoltaikanlage in kWp zur Kapazität des Batteriespeichers in kWh, darf maximal 1:2 betragen |
Fristende für Förderanträge: | 20.11.2020 |